FREIE HALBTAGE

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Der Art. 27 des Volksschulgesetzes  überträgt den Eltern die Verantwortung, einige Tätigkeiten und Anlässe in einem eingeschränkten zeitlichen Ausmass stärker zu gewichten als den Schulbesuch (z.B. Sport, Musik...).


Diese Möglichkeit bedeutet nicht, dass Schülerinnen und Schüler nach eigenem Belieben der Schule fernbleiben können, sondern dass der Einsatz der freien Halbtage in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen wird.



Bedeutung der fünf freien Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule (Meldung amVortag) an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.



Kommentar

Diese 5 freien Halbtage können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen im Rahmen dieser Weisungen frei gewählt werden.



Zu beachten!

- Es sind keine Gesuche oder Angaben von Gründen erforderlich.

- Die vorherige Meldung an die Klassenlehrperson ist notwendig.

- Diese Meldung erfolgt schriftlich mit Talon und spätestens am Vortag!

- Es erfolgt kein Absenzeneintrag im Beurteilungsbericht.

- Bei speziellen Schulanlässen sind Dispensationen zu vermeiden.

- Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.

 

Zusätzliche Informationen


Download Talons freie Halbtage