SCHULZAHNPFLEGE

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Jede Schülerin und jeder Schüler muss einmal jährlich zahnärztlich untersucht werden. Die Eltern bestimmen, durch welchen Zahnarzt das Kind untersucht und behandelt wird.

Folgende Zahnärzte stehen im Rahmen der Schulzahnpflege zur Verfügung:

 

Dr. Pflug, Orpund / Dr. Häner, Pieterlen / Dr. Germann, Büren a.A. / Dr. Grisa, Lengnau

 

Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Infoheft.

 

Sie können Ihr Kind auch bei einem privaten Zahnarzt untersuchen und behandeln lassen. Verlangen Sie einige Tage vor dem Zahnarztbesuch Ihres Kindes die Schulzahnpflegekarte auf der Gemeindeverwaltung, damit Ihr Zahnarzt diese ausfüllen kann. Klären Sie mit Ihrem Privatzahnarzt, ob er Schulzahnpflege-Tarife berechnet.

 

Die Schulzahnpflegeadministration läuft seit Sommer 2019 über das Schulsekretariat. Die Schulzahnpflegekarten werden auf der Gemeindeverwaltung aufbewahrt. Die Kosten für die jährliche Kontrolle werden durch die Gemeinde nach Schulzahnarzttarif übernommen. Die Schulzahnärzte stellen dafür Rechnung an die Schulzahnpflege Meinisberg. Rechnungskopien für die Untersuchung von privaten Zahnärzten müssen beim Schulsekretariat eingereicht werden.

 

Bitte lassen Sie die Zähne Ihres Kindes in den Monaten August bis April untersuchen. Das Schulsekretariat kontrolliert im April alle Schulzahnpflegekarten.


Die Behandlungskosten sind grundsätzlich von den Eltern zu bezahlen. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an den regionalen Sozialdienst zu wenden. Wenn Sie Ihr Kind vom Fluorieren dispensieren lassen wollen, können Sie dies der Klassenlehrperson schriftlich mitteilen.

 

Auf allfällige Fragen gibt Ihnen das Schulsekretariat gerne Auskunft.